Das schwedische Konsumentverket

vergleichbar mit dem deutschen Verbraucherschutz, nur mit sehr viel mehr Kompetenzen ausgestattet, gibt regelmäßig Informationsschriften zu den Rechten des Käufers, sowohl beim Online auch beim “normalen” Einkauf heraus. Dort finden sich viele interessante Punkte, die so mach Händler immer wieder versucht unter den Tisch zu kehren und im Reklamationsfalle den Kunden um seine Rechte zu bringen. Das ist hier in Schweden usus, da es sehr wenige Kunden gibt die Ihre Rechte aktiv wahrnehmen, man gilt dann nämlich als zu arm sich etwas neues kaufen zu können. Weshalb es auch so manchen Schrott zu kaufen gibt. Das schwedische Recht jedoch ist erheblich besser als das Deutsche, auch in diesem Bereich. Die wichtigsten Punkte sind :

Die Garantiezeit beträgt generell 3 Jahre.
Der Verkäufer muss nachweisen das die Ware einwandfrei war.
Der Verkäufer haftet für alle Kosten einer Reklamation.
Das gilt ausdrücklich auch für ALLE Folgekosten : Ersatzgerät während der Reparatur, Anfahrtszeiten, Portokosten, Benzin, auch für Ausfallzeiten bei Selbstständigen, Verdienstausfall bis hin zum Schadensersatz ect. ect. pp .
Der Kunde hat im Reklamationsfalle JEDERZEIT das Recht den VOLLEN Kaufpreis zurückzuverlangen und den Kauf rückabzuwickeln.
Und gerade für den EDV Bereich sehr wichtig : Es ist immer der Händler der verkauft hat haftbar, das “weiterreichen” des Kunden an Distributoren, Großhändler, den Produzenten etc. ist nicht erlaubt.

Die Originaldokumente habe ich mal als Konsumentverket.pdf hier ins Netz gestellt. ( schwedisch ). Übrigens muss jeder Händler diesen Merkzettel auf Nachfrage im Laden haben und aushändigen :-) )

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